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   BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19   

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BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19 (https://dejure.org/2020,12361)
BAG, Entscheidung vom 27.05.2020 - 5 AZR 101/19 (https://dejure.org/2020,12361)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 (https://dejure.org/2020,12361)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Vergleichsregelung zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten; Verständnis der "ordnungsgemäßen" Abrechnung des Arbeitsverhältnisses in einem Prozessvergleich; Anrechnung eines Zwischenverdienstes bei Endabrechnung des ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Zu Auslegung eines Prozessvergleichs

  • rewis.io

    Auslegung eines Prozessvergleich - Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 11 Nr. 1 ; BGB § 611a Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Vergleichsregelung zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung eines Prozessvergleich - Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der im Kündigungsschutz geschlossene Prozessvergleich - und seine Auslegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gekürzte Lohnansprüche im Kündigungsvergleich - und die Feiertagsvergütung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslegung eines Prozessvergleichs, der den Arbeitgeber zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 1130
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    Dem steht entgegen, dass die Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB ipso iure eintritt und in Höhe dieses Verdienstes bereits die Entstehung des Anspruchs auf Annahmeverzugsvergütung aus § 615 Satz 1 iVm. § 611 Abs. 1 BGB (ab dem 1. April 2017: § 611a Abs. 2 BGB) ausschließt (zu § 11 Nr. 1 KSchG vgl. BAG 2. Oktober 2018 - 5 AZR 376/17 - Rn. 29, BAGE 163, 326) .

    Da die Anrechnung des anderweitigen Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB keiner Erklärung des Arbeitgebers bedarf, sondern bereits die Entstehung des Anspruchs aus § 615 Satz 1 BGB hindert, ist eine Klage nur in Höhe des Differenzbetrags zwischen der Annahmeverzugsvergütung aus § 615 Satz 1 BGB und dem nach Satz 2 der Bestimmung anzurechnenden Verdienst schlüssig, wenn der Arbeitnehmer selbst vorträgt, solchen erzielt zu haben (BAG 2. Oktober 2018 - 5 AZR 376/17 - Rn. 29, BAGE 163, 326) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    Der während des Anrechnungszeitraums erzielte anderweitige Verdienst iSd. § 615 Satz 2 BGB ist nicht pro-rata-temporis, sondern auf die Gesamtvergütung für die Dauer des Annahmeverzugs anzurechnen (st. Rspr., zB BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340) .
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    (7) Soweit die Klägerin meint, die Anrechnung des Zwischenverdienstes widerspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Freistellungsvereinbarungen und dem dort entwickelten Grundsatz, wonach sich ein unwiderruflich von der Arbeit freigestellter Arbeitnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf das im Freistellungszeitraum geschuldete Arbeitsentgelt einen anderweitig erzielten Erwerb nicht anrechnen lassen muss (zB BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 20; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe) , trifft dies nicht zu.
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    (7) Soweit die Klägerin meint, die Anrechnung des Zwischenverdienstes widerspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Freistellungsvereinbarungen und dem dort entwickelten Grundsatz, wonach sich ein unwiderruflich von der Arbeit freigestellter Arbeitnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf das im Freistellungszeitraum geschuldete Arbeitsentgelt einen anderweitig erzielten Erwerb nicht anrechnen lassen muss (zB BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 20; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe) , trifft dies nicht zu.
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    Das Berufungsgericht lässt außer Acht, dass die Klägerin bereits vor Ablauf des Urlaubsjahrs 2015 in einem Arbeitsverhältnis mit einer anderen Arbeitgeberin stand, und sie sich einen in dem anderen Arbeitsverhältnis gegebenenfalls gewährten Urlaub in entsprechender Anwendung von § 615 Satz 2 BGB auf den Urlaubsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten anrechnen lassen muss (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - BAGE 141, 27) .
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 955/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Vergütungsverzicht - Selbstverschuldete

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    Ein damit verbundener teilweiser Verzicht auf Feiertagsvergütung verstößt aber nicht gegen die Unabdingbarkeit des Entgeltzahlungsanspruchs nach § 12 EFZG, weil er bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nach Eintritt der Fälligkeit des Entgeltzahlungsanspruchs erfolgt (vgl. BAG 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - zu II 2 der Gründe; Schaub ArbR HdB/Linck 18. Aufl. § 98 Rn. 150; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 12 EFZG Rn. 8; ErfK/Reinhard 20. Aufl. EFZG § 12 Rn. 5; Schmitt in Schmitt/Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz 8. Aufl. § 12 Rn. 28) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    Das Anerkenntnis einer Zahlungspflicht ist hierin jedenfalls dann nicht zu sehen, wenn die Ansprüche, auf die sich die Abrechnungspflicht beziehen soll, nicht benannt sind (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 24, BAGE 163, 282) .
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Anwendung von § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG wirksam abbedungen worden ist (dazu BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - Rn. 28) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. nur 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - Rn. 25; 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 35, BAGE 153, 20) .
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
    Doch erfasst die Ausgleichsklausel, die im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen ist (st. Rspr., zB BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 3 c aa der Gründe mwN, BAGE 102, 103) , lediglich "darüber hinaus" in Betracht kommende Ansprüche und Regelungsgegenstände, dh.
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 316/01

    Prozeßvergleich - Auslegung

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • LAG Nürnberg, 09.01.2019 - 4 Sa 306/18

    Vergleich - Annahmeverzug - Zwischenverdienst

  • LAG Nürnberg, 11.09.2017 - 7 Ta 28/17

    Zwangsvollstreckung - Abrechnung - anderweitiger Verdienst

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 14; 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 22; 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - Rn. 25; 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 35, BAGE 153, 20) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Die allgemeine Abgeltungsklausel in Ziff. 4 des Vergleichs vom 22. Mai 2017, den der Senat wegen des insoweit feststehenden Sachverhalts selbst auslegen kann (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 39; zu den Auslegungsregeln BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 14) , steht der vom Kläger begehrten Neuberechnung allerdings nicht entgegen.
  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Vorliegend dürften - wie diverse Parallelverfahren nahelegen - die vom Hypotax-Verfahren betroffenen Arbeitnehmer jedoch ein "Muster-Geltendmachungsschreiben" verwendet haben, so dass es sich um eine revisionsrechtlich voll überprüfbare typische Erklärung handeln könnte (vgl. dazu BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 12) .
  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses -

    Etwas Anderes gelte nur, wenn die Anwendung von § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG wirksam abbedungen sei (Bezugnahme auf BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - NZA 2007, 384 und 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - NZA 2020, 1130).

    Dieser Satz berücksichtige ersichtlich, dass der Kläger in Bezug auf diese Ansprüche gem. § 115 SGB X nicht mehr Forderungsinhaber wäre und deshalb auch von der Beklagten nicht Zahlung verlangen könnte (Bezugnahme auf BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - aaO.).

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG st. Rspr. 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 -, Rn. 14, juris mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 985/22

    Insolvenzgeldanspruch - bestehendes Arbeitsverhältnis im Insolvenzgeldzeitraum -

    Nach § 133 und § 157 BGB sind Verträge und damit auch Prozessvergleiche auslegungsfähig (Anschluss an BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 101/19).

    Denn nach § 133 und § 157 BGB sind Verträge und damit auch Prozessvergleiche auslegungsfähig (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 101/19, juris Rn. 12, 14; BAG, Urteil vom 25.01.2017 - 4 AZR 522/15, juris Rn. 24, 25; BAG, Urteil vom 24.09.2015 - 2 AZR 716/14, juris Rn. 35; BAG, Urteil vom 10.12.2014 - 10 AZR 63/14, juris Rn. 21; BAG, Urteil vom 21.01.2014 - 3 AZR 362/11, juris Rn. 57; Staudinger/Reinhard Singer, 2012, BGB § 133 Rn. 24; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2021, § 133 Rn. 51).

    Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze, wonach also Erklärungen so auszulegen sind, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, und wobei, zunächst vom Wortlaut ausgehend zur Ermittlung des wirklichen Parteiwillens darüber hinaus die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen sind, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen, und ebenso die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind (BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 101/19, juris Rn. 12, 14; BAG, Urteil vom 25.01.2017 - 4 AZR 522/15, juris Rn. 24, 25; BAG, Urteil vom 24.09.2015 - 2 AZR 716/14, juris Rn. 35; BAG, Urteil vom 10.12.2014 - 10 AZR 63/14, juris Rn. 21; BAG, Urteil vom 21.01.2014 - 3 AZR 362/11, juris Rn. 57), erachtet der Senat die vom SG Karlsruhe vorgenommene Auslegung des § 3 Satz 1 des Vergleichs als zutreffend.

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Vorliegend dürften - wie diverse Parallelverfahren nahelegen - die vom Hypotax-Verfahren betroffenen Arbeitnehmer jedoch ein "Muster-Geltendmachungsschreiben" verwendet haben, so dass es sich um eine revisionsrechtlich voll überprüfbare typische Erklärung handeln könnte (vgl. dazu BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 12) .
  • LAG Düsseldorf, 02.03.2022 - 4 Sa 1104/21

    Vergleich über die Wirksamkeit einer Kündigung und Ansprüche auf Verzugslohn;

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., BAG 27.05.2020 - 5 AZR 101/19, Rn. 14; BAG 25.01.2017 - 4 AZR 522/15, Rn. 25; BAG 24.09.2015 - 2 AZR 716/14, Rn. 35, alle juris).

    Diese Auslegung entspricht derjenigen des Bundesarbeitsgerichts in vergleichbaren Fällen, wonach durch die vergleichsweise Verpflichtung des Arbeitgebers zur "ordnungsgemäßen Abrechnung" im Zweifel nur die ohnehin bestehende Rechtslage bestätigt wird (BAG 27.05.2020 - 5 AZR 101/19, Rn. 16 ff.), hier mit der Maßgabe des vergleichsweise festgelegten Beendigungstermins.

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 503/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Vorliegend dürften - wie diverse Parallelverfahren nahelegen - die vom Hypotax-Verfahren betroffenen Arbeitnehmer jedoch ein "Muster-Geltendmachungsschreiben" verwendet haben, so dass es sich um eine revisionsrechtlich voll überprüfbare typische Erklärung handeln könnte (vgl. dazu BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 12) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20

    Prozessbeschäftigung - spätere gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 14, juris = NZA 2020, 1131).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2020 - 5 Sa 208/19

    Wirksamkeit einer Kündigung - vorbehaltlose Verlängerungsvereinbarung

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 14, juris = NZA 2020, 1131).
  • ArbG Stuttgart, 12.04.2022 - 8 Ca 24/22

    Annahmeverzugslohn nach Beendigungsvergleich

  • ArbG Solingen, 03.11.2021 - 5 Ca 428/21

    Auslegung eines Vergleichs, Verzugszinsen, Steuerschaden

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 2 Sa 2/22

    Annahmeverzug - Gesamtberechnung - erzielter Zwischenverdienst - Anrechnung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2021 - 8 Sa 263/20

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Verzicht

  • OVG Bremen, 20.12.2023 - 1 B 230/23

    Unterlassungsanspruch gegenüber Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Wasserflächen

  • LAG Sachsen, 21.10.2020 - 5 Sa 111/20

    Konstitutive Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag; Überraschungsklausel im

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - 5 SaGa 3/21

    Einstweilige Verfügung - Klagbarkeit - Prozessvergleich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2021 - 7 Sa 178/20

    Erfolgsbeteiligung - Prämie für Betriebszugehörigkeit - Höhe - Auslegung einer

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